Allgemein · 05. Okt. 2026 · 9 Min. Lesezeit

Bildung und Teilhabe beantragen für Schulsachen, Mittagessen und Sportverein

Al-hammouri
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9 Min. Lesezeit
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Schulranzen, Mittagessen, Klassenfahrt, Sportverein: Für Familien mit wenig Geld kommt da schnell viel zusammen. Genau dafür gibt es die Leistungen für Bildung und Teilhabe, oft auch Bildungspaket genannt. Trotzdem bleibt jedes Jahr viel Geld liegen. Denn viele Eltern wissen gar nicht, dass sie Anspruch haben. Das gilt besonders für Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden und wie viel es gibt. Außerdem lesen Sie, wo und wie Sie den Antrag stellen.

Gut zu wissen: Der Antrag bei der zuständigen Stelle selbst ist kostenlos. Wer sich beim Ausfüllen unsicher ist, bekommt bei einfach beantragt Unterstützung: verständlich erklärt und Schritt für Schritt.

Was ist Bildung und Teilhabe und wer bekommt es?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern aus Familien mit wenig Geld die gleichen Chancen geben wie anderen Kindern. Sie gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen, also obendrauf.

Wer Anspruch hat

Anspruch haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, wenn die Familie eine dieser Leistungen bekommt:

  • Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Alle Leistungen auf einen Blick

LeistungHöhe 2026
Schulbedarf195 € pro Schuljahr
Mittagessen in Schule, Kita oder HortKosten werden voll übernommen
Klassenfahrten und AusflügeKosten werden voll übernommen
Nachhilfe (Lernförderung)wenn die Schule den Bedarf bestätigt
SchülerbeförderungFahrkarte zur nächstgelegenen Schule
Sportverein, Musik, Freizeit15 € im Monat, bis unter 18 Jahren

Wichtig: Jedes Kind hat einen eigenen Anspruch. Haben Sie zum Beispiel drei Schulkinder, bekommen Sie den Schulbedarf dreimal.

Schulbedarf beantragen: Welche Kosten übernommen werden

Für Schulsachen gibt es 195 Euro pro Schuljahr und Kind. Das Geld kommt in zwei Teilen:

  • 130 Euro zum Schuljahresbeginn im August
  • 65 Euro zum zweiten Halbjahr im Februar

Den Schulbedarf bekommen alle Kinder, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen. Eine Ausbildungsvergütung dürfen sie allerdings nicht erhalten.

Wofür das Geld gedacht ist

Der Schulbedarf ist eine Pauschale. Sie müssen also keine Kassenbelege einreichen. Gedacht ist das Geld zum Beispiel für:

  • Schulranzen und Federmappe
  • Hefte, Stifte, Lineal und Taschenrechner
  • Sportzeug für den Schulsport
  • Zeichen- und Bastelmaterial

Schulbücher gehören in der Regel nicht dazu. Müssen Sie Schulbücher selbst kaufen, weil es in Ihrem Bundesland keine Lernmittelfreiheit gibt? Dann kann das Jobcenter die Kosten beim Grundsicherungsgeld zusätzlich übernehmen.

Muss ich den Schulbedarf extra beantragen?

Das hängt davon ab, welche Leistung Sie bekommen:

  • Mit Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe: In der Regel nicht. Das Geld kommt automatisch mit der normalen Zahlung. Prüfen Sie trotzdem Ihren Bescheid, ob jedes Schulkind erfasst ist.
  • Mit Wohngeld oder Kinderzuschlag: Ja. Sie brauchen einen eigenen Antrag bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis (mehr dazu weiter unten).

Mittagessen in Schule und Kita über Bildung und Teilhabe

Das gemeinsame Mittagessen bezahlt das Bildungspaket komplett. Einen Eigenanteil gibt es seit 2019 nicht mehr. Ihr Kind kann also jeden Tag kostenlos mitessen.

Übernommen werden die Kosten für das Mittagessen:

  • in der Schule, zum Beispiel in der Mensa
  • in der Kita oder im Hort
  • in der Kindertagespflege, etwa bei einer Tagesmutter

Wichtig ist dabei, dass es sich um ein gemeinschaftliches Mittagessen handelt. Das Essen muss also von der Schule, der Kita oder in ihrer Verantwortung angeboten werden.

So funktioniert die Abrechnung

In den meisten Fällen bezahlt die zuständige Stelle das Essen direkt an den Anbieter, also an die Schule, die Kita oder den Caterer. Sie bekommen das Geld dann nicht aufs Konto. Manche Städte arbeiten außerdem mit Gutscheinen oder einer Bildungskarte.

Unser Tipp: Legen Sie dem Antrag eine Bestätigung der Schule oder Kita über das Mittagessen und die Kosten bei. Viele Einrichtungen haben dafür ein fertiges Formular.

Klassenfahrten und Schulausflüge: Welche Kosten übernommen werden

Für Ausflüge und Klassenfahrten zahlt das Bildungspaket die tatsächlichen Kosten. Eine Obergrenze gibt es dabei nicht. Kein Kind soll zu Hause bleiben müssen, nur weil das Geld fehlt.

Was übernommen wird

  • Eintägige Ausflüge von Schule oder Kita, zum Beispiel in den Zoo oder ins Museum
  • Mehrtägige Klassenfahrten und Kita-Fahrten, etwa ins Schullandheim
  • Die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Eintritte, soweit die Schule sie berechnet

Taschengeld für die Fahrt gehört allerdings nicht dazu.

So gehen Sie vor

  1. Kostenaufstellung der Schule besorgen. Darin stehen Ziel, Zeitraum und Preis der Fahrt.
  2. Antrag rechtzeitig stellen, am besten bevor Sie die Fahrt bezahlen.
  3. Zahlung abwarten. Die zuständige Stelle zahlt meist direkt an die Schule.

Schülerbeförderung

Muss Ihr Kind zur Schule fahren, kann das Bildungspaket auch die Fahrkarte übernehmen. Das gilt für den Weg zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kosten nicht schon von anderer Stelle bezahlt werden, etwa vom Schulträger.

Nachhilfe über Bildung und Teilhabe beantragen

Braucht Ihr Kind Nachhilfe, kann das Bildungspaket die Kosten übernehmen. Im Gesetz heißt das Lernförderung. Viele Eltern denken, es gibt sie nur, wenn die Versetzung gefährdet ist. Das stimmt aber nicht.

Wann es Nachhilfe gibt

Lernförderung gibt es, wenn sie nötig ist, damit Ihr Kind die wesentlichen Lernziele erreicht. Das kann zum Beispiel sein:

  • wenn die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist,
  • wenn Ihr Kind in einem Fach deutlich hinterherhängt,
  • oder wenn der Schulabschluss in Gefahr ist.

Außerdem muss die Nachhilfe zusätzlich zum Unterricht nötig sein. Bietet die Schule selbst passende Förderung an, geht diese vor.

So beantragen Sie Nachhilfe

  1. Bestätigung der Schule holen. Die Lehrkraft bestätigt auf einem Formular, dass Ihr Kind Nachhilfe braucht und in welchem Fach.
  2. Nachhilfe-Anbieter suchen. Das kann eine Nachhilfeschule oder auch eine Einzelperson sein, etwa ein Student.
  3. Gesonderten Antrag stellen. Achtung: Für Nachhilfe brauchen Sie immer einen eigenen Antrag, auch wenn Sie Grundsicherungsgeld bekommen.
  4. Bewilligung abwarten. Die zuständige Stelle bezahlt dann meist direkt den Anbieter.

Unser Tipp: Sprechen Sie die Lehrkraft frühzeitig an, nicht erst kurz vor dem Zeugnis. Je eher die Nachhilfe beginnt, desto mehr bringt sie.

Sportverein, Musik und Freizeitangebote: Welche Unterstützung möglich ist

Für Freizeitaktivitäten gibt es 15 Euro im Monat pro Kind. Im Jahr sind das 180 Euro. Diesen Betrag bekommen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, also auch schon Kita-Kinder. Trotzdem kennen ihn viele Eltern nicht.

Wofür Sie die 15 Euro nutzen können

  • Mitgliedsbeitrag im Sportverein, etwa für Fußball, Turnen oder Schwimmen
  • Musikunterricht oder Musikschule
  • Kurse in Kunst, Tanz oder Theater, auch an der Volkshochschule
  • Freizeiten und Ferienlager
  • Musikalische Früherziehung für Kita-Kinder

Was Sie wissen sollten

  • Sie können den Betrag ansparen. Für ein teureres Angebot, etwa ein Ferienlager, lassen sich die 15 Euro mehrerer Monate zusammenlegen.
  • Ausrüstung kann dazugehören. Fallen für ein Angebot weitere Kosten an, etwa für Sportschuhe oder ein Leihinstrument, können auch diese übernommen werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn Ihnen das Bezahlen aus dem Regelsatz nicht zuzumuten ist.
  • Als Nachweis reicht meist eine Bestätigung des Vereins über die Mitgliedschaft und den Beitrag.

In vielen Städten zahlt die zuständige Stelle den Beitrag direkt an den Verein. Andere arbeiten mit Gutscheinen oder einer Bildungskarte.

Bildung und Teilhabe mit Wohngeld oder Kinderzuschlag

Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag haben genauso Anspruch auf das Bildungspaket wie Familien mit Grundsicherungsgeld. Genau sie gehen aber am häufigsten leer aus. Denn anders als beim Grundsicherungsgeld kommen die Leistungen hier nicht automatisch.

Wo Sie den Antrag stellen

Sie bekommenAntrag auf Bildung und TeilhabeWo
Grundsicherungsgeldin der Regel nicht nötig, nur für NachhilfeJobcenter
Sozialhilfeje nach Stadt nötigSozialamt
Wohngeldimmer nötigStadt oder Landkreis, meist Sozialamt oder Bürgeramt
Kinderzuschlagimmer nötigStadt oder Landkreis, meist Sozialamt oder Bürgeramt

In Berlin ist zum Beispiel das Bürgeramt zuständig. Welche Stelle bei Ihnen verantwortlich ist, erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, oft ein Antrag pro Kind
  • Aktueller Wohngeldbescheid oder Kinderzuschlag-Bescheid
  • Je nach Leistung: Bestätigung der Schule, Kita oder des Vereins
  • Bei Nachhilfe: Bestätigung der Schule über den Förderbedarf
  • Bankverbindung

Wichtig: Der Anspruch gilt nur, solange Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen. Stellen Sie deshalb nach jeder Weiterbewilligung auch einen neuen Antrag auf Bildung und Teilhabe, wenn Ihre Stadt das verlangt. Melden Sie außerdem, wenn die Leistung endet.

Der einfachste Weg: Hilfe beim Antrag

Sie möchten sicher sein, dass Ihr Kind alles bekommt, was ihm zusteht? Bei einfach beantragt bekommen Sie Unterstützung beim Ausfüllen. Wir fragen alle Angaben in klarer Sprache ab und zeigen Ihnen genau, welche Nachweise Sie brauchen. So ist Ihr Antrag vollständig, und kein Euro bleibt liegen.

→ Jetzt Bildung und Teilhabe beantragen

Aktuell: Beträge 2026 und Ausblick

Was jetzt gilt: Die Beträge haben sich 2026 nicht verändert. Für das Schuljahr 2026/2027 gibt es weiterhin 195 Euro Schulbedarf: 130 Euro im August 2026 und 65 Euro im Februar 2027. Auch die 15 Euro im Monat für Verein und Freizeit bleiben gleich. Mittagessen, Ausflüge und Klassenfahrten werden weiterhin voll übernommen.

Wie es weitergeht: Der Schulbedarf steigt im gleichen Maß wie die Regelsätze. Da die Regelsätze 2026 nicht erhöht wurden, blieb auch der Schulbedarf gleich. Ob er 2027 steigt, hängt deshalb davon ab, wie hoch die Regelsätze 2027 ausfallen. Das steht noch nicht fest.

Außerdem diskutiert die Politik, Familienleistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Bildung und Teilhabe künftig zu bündeln. Konkrete Beschlüsse dazu gibt es aber noch nicht. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich bei den Beträgen oder den Leistungen etwas ändert.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe

195 Euro pro Schuljahr und Kind. Davon kommen 130 Euro im August und 65 Euro im Februar. Kassenbelege müssen Sie dafür nicht einreichen.

Ja. Auch mit Wohngeld oder Kinderzuschlag haben Ihre Kinder Anspruch. Allerdings müssen Sie dafür einen eigenen Antrag bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis stellen. Automatisch kommt das Geld nicht.

Ja. Das gemeinsame Mittagessen in Kita, Hort, Schule oder bei der Tagesmutter übernimmt das Bildungspaket vollständig. Einen Eigenanteil gibt es nicht mehr.

Nein. Nachhilfe gibt es, wenn Ihr Kind sie braucht, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Die Schule muss das bestätigen. Für Nachhilfe brauchen Sie außerdem immer einen eigenen Antrag.

Die meisten Leistungen gibt es bis 25 Jahre, solange Ihr Kind zur Schule geht und keine Ausbildungsvergütung bekommt. Die 15 Euro für Verein und Freizeit gibt es dagegen nur bis unter 18 Jahren.

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Al-hammouri ist Autor bei einfach-beantragt.

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