Allgemein · 21. Aug. 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kinderzuschlag beantragen, wenn das Geld für die Kinder knapp wird

Al-hammouri
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5 Min. Lesezeit
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Das Einkommen reicht für Sie selbst, aber nicht mehr für die Kinder? Dann greift der Kinderzuschlag. Die Familienkasse zahlt bis zu 297 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld. Trotzdem gehört er zu den am wenigsten genutzten Familienleistungen in Deutschland, weil viele Eltern ihn schlicht nicht kennen.

Keine Lust auf Formulare und Amtsdeutsch? Bei einfach beantragt stellen Sie Ihren Antrag auf Kinderzuschlag bequem online, verständlich erklärt und Schritt für Schritt.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Familienleistung für Eltern mit eigenem Einkommen, die den Bedarf ihrer Kinder nicht ganz decken können. Er ergänzt das Kindergeld und ist in § 6a Bundeskindergeldgesetz geregelt.

  • Kinderzuschlag 2026: bis zu 297 Euro pro Kind und Monat
  • Kindergeld 2026: 259 Euro pro Kind und Monat
  • Extra: Mit dem Kinderzuschlag gibt es automatisch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, z. B. Mittagessen in Kita und Schule und 195 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf, sowie eine mögliche Befreiung von Kita-Gebühren.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Sie, wenn alle diese Punkte zutreffen:

  1. Sie beziehen Kindergeld für das Kind.
  2. Das Kind lebt bei Ihnen, ist unter 25 und nicht verheiratet.
  3. Ihr Einkommen liegt bei mindestens 900 Euro brutto (Paare) bzw. 600 Euro brutto (Alleinerziehende).
  4. Mit Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld reicht das Geld für die ganze Familie, sodass kein Grundsicherungsgeld nötig ist.
  5. Sie haben kein erhebliches Vermögen.

Eine feste Obergrenze gibt es seit 2020 nicht mehr: Wer mehr verdient, bekommt schrittweise weniger. Ob Sie Anspruch haben, zeigt der KiZ-Lotse der Familienkasse in wenigen Minuten.

Was wird beim Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt?

Bei den Eltern zählen Lohn und Gehalt (auch aus einem Minijob), Gewinn aus Selbstständigkeit sowie Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Kurzarbeitergeld. Abgezogen werden Steuern, Sozialabgaben, Freibeträge und nachweislich gezahlter Unterhalt.

Bei den Kindern zählen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Halbwaisenrente und Ausbildungsvergütung. Dieses Einkommen wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag des Kindes angerechnet.

Nicht als Einkommen der Eltern zählen Kindergeld, Wohngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Kinderzuschlag für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende ist der Einstieg leichter: Sie brauchen nur 600 Euro brutto im Monat, oft reicht schon ein Minijob. Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag können Sie gleichzeitig bekommen. Der Unterhaltsvorschuss mindert den Zuschlag zwar anteilig, unterm Strich bleibt mit beiden Leistungen aber fast immer mehr Geld. Zieht ein neuer Partner ein, müssen Sie das der Familienkasse melden.

Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen beantragen

Kinderzuschlag und Wohngeld sind ausdrücklich zur Kombination gedacht. Oft entsteht der Anspruch auf Kinderzuschlag erst zusammen mit dem Wohngeld. Einen gemeinsamen Antrag gibt es aber nicht:

  • Kinderzuschlag: bei der Familienkasse
  • Wohngeld: bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde

Stellen Sie beide Anträge zeitgleich, denn beide Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat.

Kinderzuschlag oder Grundsicherungsgeld?

Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld „Grundsicherungsgeld“. Beide Leistungen schließen sich aus. Für Familien mit stabilem Einkommen ist der Kinderzuschlag meist der bessere Weg: weniger Behördenkontakt, keine Pflichten gegenüber dem Jobcenter.

KriteriumKinderzuschlagGrundsicherungsgeld
ErwerbseinkommenVoraussetzungNicht erforderlich
Zuständige StelleFamilienkasseJobcenter
Bewilligungsdauer6 Monatein der Regel 12 Monate
mit Wohngeld kombinierbarJaNein

Welche Unterlagen braucht man für den Kinderzuschlag?

  • Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate (beider Elternteile)
  • Bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid und aktuelle BWA oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Bescheide über Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Elterngeld
  • Mietvertrag oder Mietbescheinigung
  • Letzte Neben- und Heizkostenabrechnung
  • Wohngeldbescheid oder Nachweis über den Wohngeldantrag
  • Kindergeldnummer
  • Nachweise über erhaltenen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für die Kinder
  • Nachweise über gezahlten Unterhalt an Kinder außerhalb des Haushalts
  • Aktuelle Kontoauszüge und Nachweise über Ersparnisse
  • Steuer-ID und Bankverbindung

Kinderzuschlag beantragen in 4 Schritten

1. Anspruch prüfen mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse (arbeitsagentur.de, „Familie und Kinder“).

2. Unterlagen zusammenstellen (siehe Liste oben).

3. Online beantragen über den KiZ-Lotsen. Mit BundID geht das ohne Unterschrift, sonst per Papierantrag an die Familienkasse.

4. Folgeantrag vormerken: Die Bewilligung gilt sechs Monate, danach müssen Sie neu beantragen.

Der einfachste Weg: Antrag direkt hier stellen

Sie möchten sich nicht selbst durch Formulare und Anlagen kämpfen? Stellen Sie Ihren Antrag auf Kinderzuschlag direkt hier bei einfach beantragt. Wir fragen alle Angaben in klarer Sprache ab und zeigen Ihnen genau, welche Nachweise Sie brauchen. So vermeiden Sie Rückfragen und verschenken keinen Monat.

→ Jetzt Kinderzuschlag beantragen

Wichtig: Der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Stellen Sie ihn deshalb so früh wie möglich.

Kinderzuschlag abgelehnt: Häufige Gründe und fehlende Unterlagen

Fehlende Unterlagen: Nachgeforderte Nachweise kamen nicht oder zu spät.

Mindesteinkommen nicht erreicht: unter 900 bzw. 600 Euro brutto im Durchschnitt.

Einkommen zu hoch: Die Familie deckt ihren Bedarf auch ohne Kinderzuschlag.

Einkommen des Kindes: Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss senken den Anspruch auf null.

Selbstständige ohne aktuelle Zahlen: Fehlt eine aktuelle BWA, schätzt die Familienkasse.

Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Legen Sie fehlende Nachweise gleich bei.

Aktuell: Was sich 2026 und 2027 ändert

  • Seit Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Der Kinderzuschlag bleibt vorrangig.
  • Ab Januar 2027 geplant: Der Sofortzuschlag von 25 Euro pro Kind soll wegfallen. Das wären bis zu 300 Euro weniger pro Kind und Jahr.
  • Langfristig sollen Wohngeld und Kinderzuschlag gebündelt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.

Häufige Fragen

In der Regel bis zu einen Monat nach Eingang aller Unterlagen.

Nein. Er wird frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt.

Der bewilligte Betrag ändert sich in den sechs Monaten meist nicht. Das neue Einkommen zählt beim Folgeantrag.

Zum Beispiel wenn ein Kind auszieht oder heiratet, ein Partner ein- oder auszieht oder die Familie ins Ausland zieht.

Mit dem Kinderzuschlag haben Sie Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, z. B. Mittagessen und 195 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf. Eine Befreiung von Kita-Gebühren beantragen Sie beim Jugendamt.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Stand: September 2026. Weitere Ratgeber zu Anträgen, Fristen und Nachweisen finden Sie bei einfach beantragt.

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Al-hammouri ist Autor bei einfach-beantragt.

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