Kindergeld bekommt fast jede Familie. Trotzdem stockt die Zahlung erstaunlich oft. Mal fehlt eine Steuer-ID, mal ein Nachweis. Oder die Ausbildung des Kindes hat sich geändert, und die Familienkasse weiß nichts davon. Dann kommt ein Brief mit Rückfragen, und Sie warten auf Ihr Geld. Im schlimmsten Fall fordert die Familienkasse es sogar zurück.
In diesem Ratgeber erfahren Sie deshalb, wie Sie Kindergeld richtig beantragen. So muss die Familienkasse gar nicht erst nachfragen. Außerdem lesen Sie, was nach der Geburt zu tun ist. Zudem erfahren Sie, wann es Kindergeld ab 18 gibt und welche Änderungen Sie melden müssen.
Gut zu wissen: Der Antrag bei der Familienkasse selbst ist kostenlos. Wer sich beim Ausfüllen unsicher ist, bekommt bei einfach beantragt Unterstützung: verständlich erklärt und Schritt für Schritt, damit nichts fehlt.
Seit Januar 2026 gibt es 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat. Der Betrag ist für jedes Kind gleich, egal ob erstes oder viertes Kind. Im Jahr sind das 3.108 Euro pro Kind.
Wer Kindergeld bekommt
Anspruch haben grundsätzlich alle Eltern, die in Deutschland wohnen. Auch wer hier unbeschränkt steuerpflichtig ist, bekommt Kindergeld. Und zwar für:
- alle Kinder bis 18 Jahre, ohne weitere Voraussetzungen
- Kinder von 18 bis 25 Jahren, wenn sie zum Beispiel noch in Ausbildung oder Studium sind (mehr dazu weiter unten)
- Kinder mit Behinderung auch über 25 Jahre hinaus, unter bestimmten Bedingungen
Neben leiblichen Kindern zählen außerdem Adoptivkinder und Pflegekinder. Auch die Kinder Ihres Partners zählen, wenn sie in Ihrem Haushalt leben.
Wer den Antrag stellt
Kindergeld bekommt immer nur ein Elternteil. Leben die Eltern zusammen, können sie selbst entscheiden, wer es erhält. Leben sie getrennt, bekommt es der Elternteil, bei dem das Kind wohnt.
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Beschäftigte im öffentlichen Dienst beantragen das Kindergeld dagegen meist bei der Familienkasse ihres Arbeitgebers.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Um die Wahl müssen Sie sich nicht kümmern. Denn das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung von selbst, ob der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist. Bei höheren Einkommen ist das oft der Fall. Beantragen müssen Sie das Kindergeld aber trotzdem.
Kindergeld nach der Geburt: Was Eltern direkt erledigen sollten
Kindergeld kommt nach der Geburt nicht von selbst. Sie müssen es also beantragen. Die gute Nachricht: Die Familienkasse zahlt bis zu sechs Monate rückwirkend. Beantragen Sie es kurz nach der Geburt, bekommen Sie das Geld deshalb ab dem Geburtsmonat. Warten Sie dagegen zu lange, verlieren Sie Monate.
Die ersten Schritte nach der Geburt
- Geburt beim Standesamt anmelden. Oft übernimmt das schon die Klinik. Danach bekommen Sie die Geburtsurkunde.
- Steuer-ID des Kindes abwarten. Das Bundeszentralamt für Steuern schickt sie Ihnen per Post, meist innerhalb weniger Wochen.
- Kindergeld beantragen. Sie können den Antrag schon stellen, bevor die Steuer-ID da ist. Die Familienkasse zahlt allerdings erst, wenn sie vorliegt.
- Weitere Leistungen prüfen. Denken Sie zum Beispiel an Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Bei kleinem Einkommen kommt außerdem der Kinderzuschlag infrage.
Was beim zweiten Kind anders ist
Bekommen Sie bereits Kindergeld, kennt die Familienkasse Ihre Daten schon. Deshalb ist der Antrag für ein weiteres Kind besonders schnell erledigt. Ab 2027 soll er bei weiteren Kindern sogar ganz entfallen (mehr dazu unter „Aktuell“).
Unser Tipp: Notieren Sie sich nach dem ersten Bescheid Ihre Kindergeldnummer. Sie brauchen sie bei jeder Nachricht an die Familienkasse.
Kindergeld beantragen: Unterlagen und Ablauf
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Antrag auf Kindergeld (online oder Formular KG 1 mit Anlage Kind)
- Ihre Steuer-ID und die Steuer-ID Ihres Kindes
- Steuer-ID Ihres Ehe- oder Lebenspartners, falls vorhanden
- Geburtsurkunde, wenn die Familienkasse sie anfordert
- Bankverbindung
- Bei Kindern ab 18: Nachweis über Schule, Ausbildung oder Studium
- Bei Pflege- oder Stiefkindern: Nachweis, dass das Kind in Ihrem Haushalt lebt
So läuft der Antrag ab
- Antrag stellen. Am schnellsten geht es online bei der Familienkasse. Mit einer BundID schicken Sie den Antrag ohne Unterschrift direkt ab. Alternativ nutzen Sie das Formular KG 1 und schicken es per Post.
- Alle Angaben vollständig machen. Achten Sie vor allem auf die Steuer-IDs und Ihre Bankverbindung. Denn Lücken führen zu Rückfragen.
- Bescheid abwarten. Danach schickt Ihnen die Familienkasse einen Bescheid mit Ihrer Kindergeldnummer.
- Auszahlung. Ab dann bekommen Sie das Kindergeld jeden Monat. Den genauen Tag bestimmt die letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer.
Kindergeld müssen Sie nur einmal beantragen. Danach läuft es bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes weiter, solange sich nichts ändert.
Der einfachste Weg: Hilfe beim Antrag
Sie möchten sicher sein, dass nichts fehlt und die Familienkasse nicht nachfragen muss? Bei einfach beantragt bekommen Sie Unterstützung beim Ausfüllen. Wir fragen alle Angaben in klarer Sprache ab und zeigen Ihnen genau, welche Nachweise Sie brauchen. So ist Ihr Antrag vollständig, und Ihr Kindergeld kommt ohne Umwege.
Welche Nachweise die Familienkasse häufig nachfordert
Die meisten Rückfragen der Familienkasse sind vermeidbar. Sie entstehen, weil ein Nachweis fehlt oder eine Angabe unklar ist. Diese Unterlagen fordert die Familienkasse besonders oft an:
| Nachweis | Wann er nötig ist |
| Steuer-ID des Kindes | Bei jedem Antrag. Ohne sie gibt es keine Auszahlung. |
| Schulbescheinigung | Wenn Ihr Kind volljährig ist und noch zur Schule geht |
| Ausbildungsvertrag | Bei einer Ausbildung ab 18, mit Beginn und voraussichtlichem Ende |
| Immatrikulationsbescheinigung | Bei einem Studium, oft für jedes neue Semester |
| Nachweis über die Arbeitsuche | Wenn Ihr Kind unter 21 und arbeitslos gemeldet ist |
| Arbeitsvertrag mit Wochenstunden | Wenn Ihr Kind nach der ersten Ausbildung nebenbei arbeitet |
| Bescheinigung über Freiwilligendienst | Bei FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst |
| Haushaltsbescheinigung | Wenn unklar ist, bei wem das Kind lebt |
Wenn ein Brief von der Familienkasse kommt
Regelmäßig prüft die Familienkasse, ob der Anspruch noch besteht. Dann bekommen Sie einen Fragebogen mit einer Frist. Antworten Sie unbedingt rechtzeitig. Denn sonst stellt die Familienkasse die Zahlung ein und kann bereits gezahltes Kindergeld zurückfordern.
Unser Tipp: Reichen Sie Nachweise am besten unaufgefordert ein, sobald sich etwas ändert, etwa wenn Ihr Kind eine Ausbildung beginnt. So muss die Familienkasse gar nicht erst nachfragen. Das geht bequem online über die Veränderungsmitteilung der Familienkasse.
Kindergeld ab 18: Wann der Anspruch weiterlaufen kann
Mit dem 18. Geburtstag endet das Kindergeld nicht automatisch für immer. Allerdings müssen Sie jetzt nachweisen, warum es weiterlaufen soll. Tun Sie das nicht, stellt die Familienkasse die Zahlung ein.
In diesen Fällen gibt es Kindergeld ab 18
| Situation | Bis zu welchem Alter |
|---|---|
| Kind ist in Schule, Ausbildung oder Studium | bis 25 Jahre |
| Kind sucht einen Ausbildungs- oder Studienplatz | bis 25 Jahre |
| Übergangszeit zwischen zwei Abschnitten, z. B. zwischen Abitur und Studium, höchstens vier Monate | bis 25 Jahre |
| Kind macht einen Freiwilligendienst, etwa FSJ oder Bundesfreiwilligendienst | bis 25 Jahre |
| Kind ist arbeitslos gemeldet und hat keinen Job | bis 21 Jahre |
| Kind hat eine Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, und kann sich nicht selbst versorgen | ohne Altersgrenze |
Achtung bei Jobs nach der ersten Ausbildung
Hat Ihr Kind bereits eine erste Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen und macht jetzt eine zweite, gilt eine zusätzliche Regel: Es darf höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ein Minijob ist dagegen immer erlaubt. Während der ersten Ausbildung darf Ihr Kind unbegrenzt dazuverdienen.
Was Sie zum 18. Geburtstag tun sollten
Kurz vor dem 18. Geburtstag schickt Ihnen die Familienkasse meist einen Fragebogen. Füllen Sie ihn sofort aus und legen Sie den passenden Nachweis bei, etwa die Schulbescheinigung oder den Ausbildungsvertrag. So läuft das Kindergeld ohne Unterbrechung weiter.
Änderungen bei Ausbildung, Studium oder Wohnsituation richtig mitteilen
Sie müssen der Familienkasse jede Änderung melden, die das Kindergeld betreffen kann, und zwar sofort. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer es vergisst, muss zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen, oft für viele Monate. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Bußgeld.
Diese Änderungen müssen Sie melden
Bei Ausbildung und Studium:
- Ihr Kind beendet oder bricht eine Schule, Ausbildung oder ein Studium ab
- Ihr Kind wechselt das Studienfach oder den Ausbildungsplatz
- Ihr Kind beginnt nach der ersten Ausbildung einen Job mit mehr als 20 Stunden pro Woche
- Ihr Kind beginnt einen Freiwilligendienst oder Wehrdienst
Bei der Wohnsituation:
- Ihr Kind zieht zum anderen Elternteil. Dann steht diesem das Kindergeld zu.
- Sie oder Ihr Kind ziehen ins Ausland
- Sie trennen sich von Ihrem Partner
Bei Ihren Daten:
- Neue Adresse oder neue Bankverbindung
So melden Sie Änderungen richtig
- Online melden. Über die Veränderungsmitteilung im Portal der Familienkasse geht es am schnellsten.
- Kindergeldnummer angeben. So kann die Familienkasse Ihre Nachricht sofort zuordnen.
- Nachweis beilegen. Legen Sie zum Beispiel die Exmatrikulation, den neuen Ausbildungsvertrag oder die Meldebescheinigung bei.
- Kopie aufbewahren. Heben Sie eine Kopie oder Bestätigung auf. Sie beweist, dass Sie rechtzeitig gemeldet haben.
Gut zu wissen: Zieht Ihr Kind nur für das Studium in eine eigene Wohnung, ändert das am Kindergeld nichts. Es zählt dann weiter zu Ihrem Haushalt.
Aktuell: Kindergeld 2027 – was geplant ist
Was jetzt gilt: 2026 gibt es 259 Euro pro Kind und Monat. Kindergeld muss weiterhin beantragt werden.
Was geplant ist, aber noch nicht in Kraft:
| Änderung | Stand |
| Kindergeld steigt auf 267 Euro ab Januar 2027 | im Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027, Bundestag muss noch entscheiden |
| Kindergeld steigt auf 272 Euro ab 2028 | ebenfalls geplant |
| Kinderfreibeträge steigen von 9.756 auf 10.056 Euro im Jahr | Teil desselben Entwurfs |
| Kindergeld ohne Antrag | geplant in zwei Stufen: ab März 2027 für weitere Kinder, ab November 2027 auch für erste Kinder |
Was das für Sie bedeutet:
- Bekommen Sie bereits Kindergeld, müssen Sie wegen einer Erhöhung keinen neuen Antrag stellen. Die Familienkasse zahlt den neuen Betrag automatisch.
- Erwarten Sie gerade ein Kind, beantragen Sie das Kindergeld wie bisher. Verlassen Sie sich nicht auf die geplante antragslose Zahlung, solange sie nicht gilt.
- Bei Kindern ab 18 müssen Sie auch künftig Nachweise einreichen. Daran ändert die Reform nach bisherigem Stand nichts.
Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Änderungen endgültig beschlossen sind.
Häufige Fragen zum Kindergeld
259 Euro pro Kind und Monat, für jedes Kind gleich. Für 2027 ist eine Erhöhung auf 267 Euro geplant, aber noch nicht beschlossen.
Ja, für bis zu sechs Monate. Die Familienkasse zahlt rückwirkend für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem Ihr Antrag eingeht. Ältere Monate sind verloren. Beantragen Sie das Kindergeld deshalb gleich nach der Geburt.
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Danach läuft es weiter, wenn Ihr Kind zum Beispiel noch in Ausbildung oder Studium ist, längstens bis 25. Bei einer Behinderung kann es auch länger gezahlt werden.
Melden Sie das sofort der Familienkasse. Sucht Ihr Kind einen neuen Ausbildungsplatz, kann das Kindergeld oft weiterlaufen. Ohne Meldung müssen Sie dagegen zu viel gezahltes Geld zurückzahlen.
Zieht Ihr Kind für Ausbildung oder Studium aus, läuft das Kindergeld normal weiter. Zieht es dagegen zum anderen Elternteil, steht diesem das Kindergeld zu. Das müssen Sie der Familienkasse melden.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall. Verbindlich entscheidet allein die zuständige Stelle per Bescheid. Stand: Oktober 2026. Weitere Ratgeber zu Anträgen, Fristen und Nachweisen finden Sie bei einfach beantragt.