Nach der Geburt haben Eltern vieles im Kopf, aber selten den Elterngeldantrag. Genau das kann teuer werden. Denn Elterngeld gibt es rückwirkend nur für drei Monate. Wer den Antrag zu lange liegen lässt, verliert deshalb bares Geld.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Frist Sie einhalten müssen und welche Unterlagen Sie brauchen. Außerdem lesen Sie, was Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterscheidet. Zudem erklären wir, was bei Teilzeit, Selbstständigkeit und Mutterschaftsgeld gilt.
Gut zu wissen: Der Antrag bei der Elterngeldstelle selbst ist kostenlos. Wer sich beim Ausfüllen unsicher ist, bekommt bei einfach beantragt Unterstützung: verständlich erklärt und Schritt für Schritt.
Elterngeld beantragen: Die Frist nach der Geburt
Die wichtigste Regel: Elterngeld gibt es rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem Ihr Antrag eingeht. Ein Beispiel: Stellen Sie den Antrag erst im fünften Lebensmonat Ihres Kindes, zahlt die Elterngeldstelle ab dem zweiten Lebensmonat. Der erste Monat ist dann endgültig verloren.
Deshalb gilt: Stellen Sie den Antrag am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate. Noch besser ist es, ihn schon in den ersten Wochen nach der Geburt abzuschicken. Vor der Geburt geht es allerdings nicht, denn Sie brauchen die Geburtsurkunde.
Wer Elterngeld bekommt
Elterngeld bekommen Mütter und Väter, die:
- ihr Kind selbst betreuen und mit ihm in einem Haushalt leben,
- höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten,
- in Deutschland wohnen,
- und deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt höchstens 175.000 Euro betrug. Das gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
So viel Elterngeld gibt es 2026
Das Elterngeld ersetzt einen Teil Ihres Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. In der Regel sind das 65 bis 67 Prozent Ihres bisherigen Nettoeinkommens. Bei niedrigen Einkommen steigt der Prozentsatz sogar bis auf 100 Prozent.
| Mindestens | Höchstens | |
| Basiselterngeld | 300 € im Monat | 1.800 € im Monat |
| ElterngeldPlus | 150 € im Monat | 900 € im Monat |
Den Mindestbetrag bekommen Sie auch ohne Einkommen vor der Geburt, zum Beispiel als Studentin oder Hausmann. Wie viel es in Ihrem Fall genau ist, zeigt der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums.
Welche Unterlagen brauche ich für den Elterngeldantrag?
- Ausgefüllter Elterngeldantrag, von beiden Elternteilen unterschrieben
- Geburtsurkunde, oft die spezielle Ausfertigung „für Elterngeld“ vom Standesamt
- Steuer-ID beider Elternteile
- Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bei Teilzeit im Elterngeldbezug: Arbeitgeberbescheinigung über die Arbeitszeit
- Bei Selbstständigen: letzter Einkommensteuerbescheid und eine Schätzung des Einkommens während des Bezugs
- Bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Krankengeld: die jeweiligen Bescheide
- Bankverbindung
So läuft der Antrag ab
- Elternzeit planen. Überlegen Sie zuerst gemeinsam, wer wann wie lange zu Hause bleibt. Danach richtet sich, welche Monate Sie beantragen.
- Antrag ausfüllen. In den meisten Bundesländern geht das online über ElterngeldDigital. Alternativ nutzen Sie das Papierformular Ihres Bundeslandes.
- Unterlagen beilegen. Reichen Sie alles auf einmal ein, dann geht es schneller.
- Antrag an die Elterngeldstelle schicken. Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Stadt.
- Bescheid prüfen. Stimmen Einkommen und Bezugsmonate? Gegen Fehler können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wichtig: Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge. Die Elternzeit melden Sie bei Ihrem Arbeitgeber an, und zwar spätestens sieben Wochen vor Beginn. Das Elterngeld beantragen Sie dagegen bei der Elterngeldstelle.
Der einfachste Weg: Hilfe beim Antrag
Sie möchten sicher sein, dass nichts fehlt und keine Frist verstreicht? Bei einfach beantragt bekommen Sie Unterstützung beim Ausfüllen. Wir fragen alle Angaben in klarer Sprache ab und zeigen Ihnen genau, welche Nachweise Sie brauchen. So ist Ihr Antrag vollständig, und Ihr Elterngeld kommt ohne Umwege.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus: Was ist der Unterschied?
Beim Elterngeld haben Sie die Wahl zwischen zwei Varianten. Sie können beide auch kombinieren. Entscheidend ist vor allem, ob Sie in der Elternzeit wieder arbeiten wollen.
| Basiselterngeld | ElterngeldPlus | |
| Höhe | 65 bis 67 % des Nettoeinkommens, 300 bis 1.800 € | die Hälfte davon, 150 bis 900 € |
| Dauer | zusammen bis zu 14 Monate | doppelt so lange: aus 1 Basismonat werden 2 Plus-Monate |
| Für wen geeignet | wer ganz zu Hause bleibt | wer in Teilzeit arbeitet oder länger Geld beziehen möchte |
| Zeitraum | in den ersten 14 Lebensmonaten | auch über den 14. Lebensmonat hinaus |
So verteilen sich die Monate
- Zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld, wenn beide Eltern Elterngeld nehmen. Ein Elternteil kann höchstens 12 Monate beziehen. Die zwei zusätzlichen Partnermonate gibt es nur, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate nimmt.
- Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein nutzen.
- Gleichzeitig dürfen beide Eltern Basiselterngeld nur für höchstens einen Monat in den ersten zwölf Lebensmonaten beziehen. Ausnahmen gibt es etwa bei Frühchen oder Mehrlingen.
Partnerschaftsbonus
Arbeiten beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche, gibt es einen Bonus. Jeder Elternteil bekommt dann zwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Unser Tipp: Arbeiten Sie in der Elternzeit wieder in Teilzeit, ist ElterngeldPlus meist die bessere Wahl. Denn beim Basiselterngeld würde Ihr Teilzeitgehalt stärker angerechnet. Rechnen Sie beide Varianten am besten mit dem Elterngeldrechner durch.
Elterngeld bei Teilzeit oder Selbstständigkeit
Elterngeld bei Teilzeit
Sie dürfen während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt im Durchschnitt des Monats. Ihr Teilzeitgehalt wird allerdings angerechnet. Die Elterngeldstelle ersetzt dann nur einen Teil der Differenz zwischen Ihrem Einkommen vor der Geburt und Ihrem Teilzeitgehalt.
Deshalb lohnt sich bei Teilzeit meist ElterngeldPlus. Denn hier fällt die Anrechnung weniger ins Gewicht, und Sie bekommen das Geld doppelt so lange.
Wichtig: Legen Sie dem Antrag eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über die Arbeitszeit bei. Ändert sich Ihre Arbeitszeit später, müssen Sie das der Elterngeldstelle melden.
Elterngeld für Selbstständige
Auch Selbstständige bekommen Elterngeld. Die Berechnung läuft aber anders:
- Grundlage ist der Gewinn, und zwar in der Regel aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt. Sie brauchen dafür Ihren Einkommensteuerbescheid.
- Während des Bezugs müssen Sie Ihr voraussichtliches Einkommen schätzen. Die Elterngeldstelle bewilligt das Elterngeld deshalb zunächst nur vorläufig.
- Nach dem Bezugszeitraum prüft sie Ihr tatsächliches Einkommen. Haben Sie mehr verdient als geschätzt, müssen Sie einen Teil zurückzahlen.
Unser Tipp für Selbstständige: Schätzen Sie Ihr Einkommen in der Elternzeit lieber etwas zu hoch als zu niedrig. Legen Sie außerdem Geld für eine mögliche Rückzahlung zur Seite. Haben Sie sowohl Lohn als auch Gewinn, gelten besondere Regeln. Lassen Sie sich dann am besten bei der Elterngeldstelle beraten.
Geschwisterbonus und weitere Besonderheiten
In manchen Lebenslagen gibt es mehr Elterngeld oder mehr Monate. Viele Eltern kennen diese Zuschläge nicht. Prüfen Sie deshalb, ob einer davon auf Sie zutrifft.
| Besonderheit | Was Sie zusätzlich bekommen |
| Geschwisterbonus | 10 % mehr Elterngeld, mindestens 75 € im Monat (bei ElterngeldPlus 37,50 €) |
| Mehrlingszuschlag | 300 € mehr pro Monat für jedes weitere Kind (bei ElterngeldPlus 150 €) |
| Frühgeburt | bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld, je nachdem wie früh das Kind kommt |
| Geringes Einkommen | bei weniger als 1.000 € netto steigt der Prozentsatz, bis zu 100 % |
| Alleinerziehende | die vollen 14 Monate Basiselterngeld für sich allein |
Wann es den Geschwisterbonus gibt
Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt außerdem lebt:
- ein weiteres Kind unter drei Jahren, oder
- zwei weitere Kinder unter sechs Jahren, oder
- ein weiteres Kind mit Behinderung unter 14 Jahren.
Der Bonus endet, sobald diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist, zum Beispiel wenn das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt wird.
Frühchen: Mehr Monate je nach Geburtstermin
Kommt Ihr Kind mindestens sechs Wochen zu früh, gibt es einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Bei acht Wochen sind es zwei, bei zwölf Wochen drei und bei sechzehn Wochen vier zusätzliche Monate. Legen Sie dafür eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin bei.
Mutterschaftsgeld und Elterngeld: Wie beides zusammenhängt
Nach der Geburt bekommt die Mutter zunächst Mutterschaftsgeld, in der Regel für acht Wochen. Das Elterngeld beginnt zwar schon ab der Geburt. Allerdings rechnet die Elterngeldstelle das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers vollständig an. In den ersten beiden Lebensmonaten bleibt vom Elterngeld der Mutter deshalb meist wenig oder nichts übrig.
Das sollten Sie bei der Planung wissen
- Die Monate mit Mutterschaftsgeld zählen als Basiselterngeld-Monate der Mutter. Das gilt auch, wenn kaum Elterngeld ausgezahlt wird. Diese Monate sind also verbraucht.
- Sie lassen sich nicht in ElterngeldPlus umwandeln. Planen Sie ElterngeldPlus deshalb erst für die Zeit nach dem Mutterschutz.
- Der Partner kann parallel Elterngeld bekommen, zum Beispiel in den ersten Wochen nach der Geburt. Beachten Sie aber die Regel zum gleichzeitigen Bezug: In den ersten zwölf Lebensmonaten dürfen beide Eltern höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Auch das Einkommen vor der Geburt hängt daran
Für die Höhe des Elterngelds zählen normalerweise die zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden dabei übersprungen. Stattdessen nimmt die Elterngeldstelle frühere Monate. So sinkt Ihr Elterngeld nicht, weil Sie im Mutterschutz waren.
Unser Tipp: Legen Sie dem Elterngeldantrag gleich die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und die Bescheinigung des Arbeitgebers bei. So kann die Elterngeldstelle sofort rechnen. Mehr zum Mutterschaftsgeld lesen Sie in unserem eigenen Ratgeber.
Aktuell: Einkommensgrenze und geplante Reform 2027
Was jetzt gilt: Seit April 2025 gibt es Elterngeld nur, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt höchstens 175.000 Euro beträgt. Die Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Außerdem dürfen Eltern seit April 2024 nur noch höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Beide Regeln gelten auch 2026 unverändert.
Was geplant ist, aber noch nicht beschlossen: Bundesfamilienministerin Karin Prien hat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Elterngelds vorgelegt. Er befindet sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen ihm erst noch zustimmen. Laut Entwurf soll die Reform für Kinder gelten, die ab November 2027 geboren werden.
| Heute | Geplant ab November 2027 | |
| Höchstdauer Basiselterngeld | 14 Monate | 12 Monate |
| Reservierte Monate je Elternteil | 2 Partnermonate | 3 Monate je Elternteil |
| Mindestbetrag | 300 € | 330 € |
| Höchstbetrag | 1.800 € | 1.900 € |
| Einkommensgrenze | 175.000 € | bleibt bei 175.000 € |
Was das für Sie bedeutet: Wird Ihr Kind 2026 oder bis Oktober 2027 geboren, gelten für Sie nach heutigem Stand die bisherigen Regeln. Planen Sie Ihre Elternzeit deshalb nach dem geltenden Recht. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Reform beschlossen ist.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes. Denn die Elterngeldstelle zahlt rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Ihrem Antrag. Später gestellte Anträge kosten Sie deshalb Geld.
In der Regel 65 bis 67 Prozent Ihres bisherigen Nettoeinkommens. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beim ElterngeldPlus ist es die Hälfte, dafür bekommen Sie es doppelt so lange.
Ja. Auch ohne Einkommen vor der Geburt bekommen Sie den Mindestbetrag von 300 Euro im Monat. Das gilt zum Beispiel für Studierende, Hausfrauen und Hausmänner.
Grundsätzlich ja. Haben Sie vor der Geburt gearbeitet, bleibt allerdings ein Teil frei, bis zu 300 Euro im Monat. Auch beim Wohngeld und Kinderzuschlag zählt das Elterngeld als Einkommen. Wie viel davon angerechnet wird, hängt von der jeweiligen Leistung ab.
Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit. Sie melden sie bei Ihrem Arbeitgeber an. Elterngeld ist dagegen das Geld, das Sie in dieser Zeit bekommen. Es beantragen Sie bei der Elterngeldstelle.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall. Verbindlich entscheidet allein die zuständige Stelle per Bescheid. Stand: Oktober 2026. Weitere Ratgeber zu Anträgen, Fristen und Nachweisen finden Sie bei einfach beantragt.