Allgemein · 05. Okt. 2026 · 8 Min. Lesezeit

Meister-BAföG beantragen: So funktioniert das Aufstiegs-BAföG

Al-hammouri
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8 Min. Lesezeit
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Sie wollen Meister, Technikerin, Fachwirt oder Erzieherin werden, aber die Kosten schrecken Sie ab? Dann kann Ihnen das Aufstiegs-BAföG helfen, früher als Meister-BAföG bekannt. Der Staat übernimmt dabei einen großen Teil der Lehrgangskosten. Bei einer Vollzeit-Fortbildung zahlt er außerdem einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, und den müssen Sie nicht zurückzahlen.

Trotzdem nutzen viele die Förderung nicht. Denn sie denken, sie verdienen zu viel oder sind zu alt. Dabei gibt es keine Altersgrenze, und die Lehrgangskosten werden unabhängig vom Einkommen gefördert. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Meister-BAföG bekommt, wie viel es gibt und wie Sie es beantragen.

Gut zu wissen: Der Antrag bei der zuständigen Stelle selbst ist kostenlos. Wer sich beim Ausfüllen unsicher ist, bekommt bei einfach beantragt Unterstützung: verständlich erklärt und Schritt für Schritt für einen guten Preis.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für die berufliche Weiterbildung nach einer Ausbildung. Die Rechtsgrundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Bund und Länder bezahlen es gemeinsam. Gefördert werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.

Anders als beim BAföG für Studierende spielt das Einkommen Ihrer Eltern keine Rolle. Außerdem gibt es keine Altersgrenze. Sie können also auch mit 40 oder 50 Jahren noch gefördert werden.

Diese Leistungen gibt es 2026

LeistungHöheZurückzahlen?
Lehrgangs- und Prüfungsgebührenbis 15.000 €50 % Zuschuss, 50 % zinsgünstiges Darlehen
Meisterstück oder Prüfungsarbeitbis 2.000 € (die Hälfte der Materialkosten)Zuschuss
Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit)bis 1.019 € im Monat für Alleinstehendenein, reiner Zuschuss
Zuschlag für Ehepartner und je Kind (nur Vollzeit)je 235 € im Monatnein
Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende150 € im Monat je Kind unter 14nein

Bestehen Sie die Prüfung, wird außerdem die Hälfte des Darlehens für die Lehrgangskosten erlassen. Am Ende zahlen Sie also oft nur rund ein Viertel der Lehrgangskosten selbst.

Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher: Wer gefördert werden kann

Gefördert werden Fortbildungen, die auf eine Prüfung oberhalb einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung vorbereiten. Einige Beispiele:

  • Handwerk: Meisterin oder Meister im Handwerk, etwa Elektro, Kfz oder Friseur
  • Industrie und Handel: Industriemeister, Fachwirtin, Fachkaufmann oder Betriebswirt
  • Technik: staatlich geprüfte Technikerin oder Techniker
  • Soziales und Pflege: staatlich anerkannte Erzieherin, Heilerziehungspfleger oder Fachkrankenpflegerin
  • Neue Abschlussbezeichnungen: Bachelor Professional und Master Professional

Auch Fortbildungen in Gesundheitsberufen und viele Fachschulabschlüsse sind förderfähig. Insgesamt sind es über 700 Abschlüsse.

Ihre persönlichen Voraussetzungen

  1. Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation.
  2. Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Prüfung, zum Beispiel eine bestimmte Berufserfahrung.
  3. Sie haben noch keinen höheren Abschluss im gleichen Bereich, der die Fortbildung überflüssig macht.

Voraussetzungen an die Fortbildung

  • Sie umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden.
  • Sie findet bei einem geeigneten Bildungsträger statt, zum Beispiel bei einer Kammer, Fachschule oder einem privaten Anbieter.
  • Sie endet mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung, etwa vor der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer.

Gut zu wissen: Sie können bis zu drei Fortbildungsstufen nacheinander fördern lassen, zum Beispiel erst den Fachwirt und später den Betriebswirt.

Aufstiegs-BAföG in Vollzeit oder Teilzeit

Sie können Ihre Fortbildung in Vollzeit oder neben dem Beruf in Teilzeit machen. Beides wird gefördert, allerdings unterschiedlich.

VollzeitTeilzeit
Umfangin der Regel mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an mindestens vier Tagenim Schnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat
Höchstdauer36 Monate48 Monate
Lehrgangskostenja, bis 15.000 €ja, bis 15.000 €
Unterhaltsbeitragja, bis 1.019 € im Monatnein
Abhängig vom Einkommennur der Unterhaltsbeitragnein, gar nicht
Kinderbetreuungszuschlagjaja

Was passt zu Ihnen?

  • Vollzeit lohnt sich, wenn Sie schnell fertig werden wollen und eine Zeit lang nicht arbeiten können. Der Unterhaltsbeitrag sichert dann Ihren Lebensunterhalt.
  • Teilzeit passt, wenn Sie weiter Geld verdienen möchten. Sie lernen dann zum Beispiel abends oder am Wochenende. Ihr Gehalt spielt für die Förderung dabei keine Rolle.

Gut zu wissen: Fernlehrgänge und Online-Kurse zählen meist als Teilzeit. Sie bekommen dann die Förderung für die Lehrgangskosten, aber keinen Unterhaltsbeitrag.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Was gefördert werden kann

Die Kosten für Lehrgang und Prüfung fördert das Aufstiegs-BAföG mit bis zu 15.000 Euro. Fachleute nennen das den Maßnahmebeitrag. Er hängt weder von Ihrem Einkommen noch von Ihrem Vermögen ab.

So setzt er sich zusammen:

  • 50 Prozent bekommen Sie als Zuschuss. Diesen Teil müssen Sie nie zurückzahlen.
  • 50 Prozent bekommen Sie als Darlehen der staatlichen Förderbank KfW. Es ist während der Fortbildung und in einer Karenzzeit danach zinsfrei.

Diese Kosten zählen dazu

  • Lehrgangsgebühren beim Bildungsträger
  • Prüfungsgebühren bei der Kammer
  • Meisterstück oder Prüfungsarbeit: Die Hälfte der Materialkosten bis zu 2.000 Euro gibt es zusätzlich als Zuschuss.

Nicht dazu gehören dagegen Fahrtkosten, Bücher oder Arbeitsmaterial.

Darlehen teilweise oder ganz erlassen

  • Prüfung bestanden: Die Hälfte des restlichen Darlehens für die Lehrgangskosten wird erlassen.
  • Eigenes Unternehmen gegründet: Machen Sie sich nach der Fortbildung selbstständig, kann das restliche Darlehen unter bestimmten Bedingungen sogar ganz erlassen werden.

Ein Rechenbeispiel

Betrag
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren10.000 €
davon Zuschuss (50 %)5.000 €
davon KfW-Darlehen (50 %)5.000 €
Erlass bei bestandener Prüfung (50 % des Darlehens)− 2.500 €
Ihr Eigenanteil am Ende2.500 €

Von 10.000 Euro Lehrgangskosten zahlen Sie also am Ende nur ein Viertel selbst, und das in kleinen Raten.

Einkommen und Vermögen beim Aufstiegs-BAföG

Einkommen und Vermögen zählen nur beim Unterhaltsbeitrag. Die Lehrgangskosten werden dagegen immer gefördert, egal wie viel Sie verdienen oder gespart haben. Machen Sie die Fortbildung in Teilzeit, ist die Förderung also komplett unabhängig vom Einkommen.

So wird der Unterhaltsbeitrag berechnet

Bei einer Vollzeit-Fortbildung gibt es einen Unterhaltsbeitrag. Davon zieht das Amt Ihr anrechenbares Einkommen ab, soweit es über den Freibeträgen liegt.

WerHöchstbetrag im Monat
Alleinstehendbis 1.019 €
zusätzlich für Ehe- oder Lebenspartner+ 235 €
zusätzlich je Kind+ 235 €
Alleinerziehende: Kinderbetreuungszuschlag je Kind unter 14+ 150 €

Der Unterhaltsbeitrag ist ein reiner Zuschuss. Sie müssen ihn also nie zurückzahlen.

Was als Einkommen zählt

  • Ihr eigenes Einkommen während der Fortbildung, zum Beispiel aus einem Minijob
  • Das Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners, soweit es über dessen Freibetrag liegt
  • Nicht das Einkommen Ihrer Eltern

Vermögen: 45.000 Euro bleiben frei

  • 45.000 Euro für Sie selbst
  • plus 2.300 Euro für Ihren Ehe- oder Lebenspartner
  • plus 2.300 Euro für jedes Kind

Ein Paar mit zwei Kindern darf also bis zu 51.900 Euro haben, ohne dass der Unterhaltsbeitrag sinkt. Erst was darüber liegt, wird angerechnet.

Unser Tipp: Geben Sie Ihr Vermögen vollständig an. Die Ämter gleichen Daten ab, und falsche Angaben führen zu Rückforderungen.

Aufstiegs-BAföG beantragen: Unterlagen und Ablauf

Welche Unterlagen beim Antrag besonders wichtig sind

  • Antrag auf Aufstiegs-BAföG (Formblatt A) mit den passenden Anlagen
  • Bescheinigung des Bildungsträgers über die Fortbildung (Formblatt B) mit Dauer, Stunden und Kosten
  • Nachweis über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung, zum Beispiel Gesellen- oder Facharbeiterbrief
  • Nachweise über Berufserfahrung, wenn sie für die Prüfung nötig ist
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Rechnung oder Gebührenbescheid über Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Bei Vollzeit: Nachweise über Einkommen und Vermögen, auch vom Ehe- oder Lebenspartner
  • Bei Kindern: Geburtsurkunden und bei Alleinerziehenden Nachweise über die Kinderbetreuung
  • Bei Meisterstück: Kostenaufstellung über die Materialkosten
  • Bankverbindung

So läuft der Antrag ab

  1. Fortbildung und Anbieter auswählen. Lassen Sie sich vom Bildungsträger bestätigen, dass die Fortbildung förderfähig ist.
  2. Antrag rechtzeitig stellen. Am besten zwei Monate vor Beginn. Denn den Unterhaltsbeitrag gibt es nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Antragsmonat. Die Lehrgangskosten können dagegen auch nachträglich gefördert werden, solange der Lehrgangsabschnitt noch läuft.
  3. Antrag einreichen. Zuständig ist die Förderstelle Ihres Bundeslandes, je nach Land etwa ein Amt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises oder eine Förderbank. In vielen Ländern geht der Antrag auch online.
  4. Bescheid abwarten. Nach der Bewilligung bekommen Sie ein Angebot der KfW für das Darlehen. Sie entscheiden selbst, ob und in welcher Höhe Sie es annehmen.
  5. Nach der Prüfung Erlass beantragen. Haben Sie bestanden, beantragen Sie bei der KfW den Erlass von 50 Prozent des Restdarlehens. Legen Sie dafür Ihr Prüfungszeugnis bei.

Der einfachste Weg: Hilfe beim Antrag

Sie möchten sicher sein, dass alle Formblätter und Nachweise stimmen? Bei einfach beantragt bekommen Sie Unterstützung beim Ausfüllen. Wir fragen alle Angaben in klarer Sprache ab und zeigen Ihnen genau, welche Unterlagen Sie brauchen. So geht Ihr Antrag rechtzeitig raus, und Sie verschenken keinen Euro.

→ Jetzt Aufstiegs-BAföG beantragen

Aktuell: Reform des Aufstiegs-BAföG

Was jetzt gilt: Für Fortbildungen, die 2026 beginnen, gelten die Beträge aus diesem Ratgeber. Gefördert werden also Lehrgangskosten bis 15.000 Euro, und bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehens erlassen.

Was geplant ist, aber noch nicht in Kraft: Das Bundeskabinett hat 2026 eine Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen ihr aber noch zustimmen. Laut Gesetzentwurf soll sich Folgendes verbessern:

HeuteGeplant
Lehrgangs- und Prüfungsgebührenbis 15.000 €bis 18.000 €
Erlass bei bestandener Prüfung50 % des Restdarlehens60 % des Restdarlehens
Meisterstück oder Prüfungsarbeitbis 2.000 €bis 4.000 €
Kinderbetreuungszuschlag150 € im Monat160 € im Monat

Wann die Änderungen gelten sollen, steht noch nicht endgültig fest.

Was das für Sie bedeutet: Warten Sie mit Ihrer Fortbildung nicht auf die Reform. Denn den Unterhaltsbeitrag gibt es nur ab dem Antragsmonat, und jeder Monat ohne Antrag ist verloren. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Reform beschlossen ist.

Häufige Fragen zum Meister-BAföG

Ja. Seit 2020 heißt das Meister-BAföG offiziell Aufstiegs-BAföG. Der neue Name zeigt, dass nicht nur Meister gefördert werden, sondern zum Beispiel auch Technikerinnen, Fachwirte und Erzieher.

Nur einen Teil. Der Unterhaltsbeitrag ist ein reiner Zuschuss. Bei den Lehrgangskosten ist die Hälfte Zuschuss, die andere Hälfte ein KfW-Darlehen. Bestehen Sie die Prüfung, wird außerdem die Hälfte dieses Darlehens erlassen.

Nein. Sie können die Förderung in jedem Alter bekommen. Auch das Einkommen Ihrer Eltern spielt keine Rolle.

Ja, als Teilzeit-Förderung. Dann bekommen Sie die Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, egal wie viel Sie verdienen. Einen Unterhaltsbeitrag gibt es in Teilzeit allerdings nicht.

Ja. Die Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Erzieher an einer Fachschule ist förderfähig, in Vollzeit wie in Teilzeit. Voraussetzung ist eine passende erste Ausbildung, etwa als Sozialassistentin oder Kinderpfleger.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall. Verbindlich entscheidet allein die zuständige Stelle per Bescheid. Stand: Oktober 2026. Weitere Ratgeber zu Anträgen, Fristen und Nachweisen finden Sie bei einfach beantragt.

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