Allgemein · 21. Aug. 2026 · 13 Min. Lesezeit

Grundsicherung im Alter: Warum Berechtigte leer ausgehen

Al-hammouri
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13 Min. Lesezeit
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Reicht Ihre Rente nicht zum Leben, haben Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Allerdings nur, wenn Sie die Leistung auch beantragen. Denn das Sozialamt zahlt nicht von selbst. Wer keinen Antrag stellt, bekommt nichts, auch wenn der Anspruch schon seit Jahren besteht. Zudem gibt es die Grundsicherung erst ab dem Monat, in dem Ihr Antrag eingeht. Für vergangene Jahre zahlt das Amt nichts nach.

Keine Lust auf Formulare und Amtsdeutsch? Bei einfach beantragt stellen Sie Ihren Antrag auf Grundsicherung im Alter bequem online, verständlich erklärt und Schritt für Schritt.

Altersarmut wächst: Warum viele Rentner auf Grundsicherung verzichten

Altersarmut ist in Deutschland längst kein Randthema mehr. Immer mehr ältere Menschen haben eine Rente, die nicht zum Leben reicht. Die Gründe sind oft ähnlich: Lücken im Berufsleben, niedrige Löhne, Teilzeit oder Selbstständigkeit ohne Vorsorge. Am Ende steht dann trotz jahrzehntelanger Arbeit eine Rente knapp unter dem Existenzminimum.

Trotzdem scheuen viele Rentner den Weg zum Sozialamt. Oft aus Scham oder aus Angst, dass die eigenen Kinder zahlen müssen. Diese Sorge ist allerdings meist unbegründet. Denn das Sozialamt zieht Kinder nur heran, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Dabei zählt die Summe der Einkünfte laut Steuerbescheid, nicht der Bruttolohn. Für die allermeisten Familien spielt diese Grenze also keine Rolle.

Dennoch beantragen viele Berechtigte die Leistung bis heute nicht. Sozialverbände wie der VdK und der Paritätische weisen regelmäßig auf diese hohe Dunkelziffer hin. Wer zögert, verschenkt Geld, das ihm zusteht. Außerdem übernimmt das Sozialamt mit der Grundsicherung auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Was ist Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie sichert das Existenzminimum, wenn Rente und andere Einkünfte nicht reichen. Sie greift ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Dabei ist sie keine Rente, sondern eine eigene Leistung des Staates. Wie viele Rentenpunkte Sie gesammelt haben, spielt deshalb keine Rolle.

Neben der Grundsicherung im Alter gibt es die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Sie gilt für jüngere Menschen, die dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Beide Leistungen fasst das Gesetz unter dem Begriff „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ zusammen. Zuständig ist in beiden Fällen das Sozialamt.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu anderen Leistungen. Die allgemeine Sozialhilfe fängt andere Notlagen auf. Das Wohngeld dagegen bezuschusst nur die Wohnkosten. Und das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) richtet sich an erwerbsfähige Menschen und kommt vom Jobcenter.

Grundsicherung im Alter 2026: Höhe und Beispielrechnung

Die Formel ist einfach: Bedarf minus Einkommen ergibt Ihre Grundsicherung. Wer beide Seiten kennt, kann den Anspruch schon vor dem Antrag grob einschätzen. Einen ersten Überblick gibt außerdem ein Grundsicherung-im-Alter-Rechner, den viele Sozialämter und Sozialverbände online anbieten.

Das gehört zum Bedarf

  • Regelsatz 2026: 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner in einem Paarhaushalt
  • Kosten für Miete und Heizung, soweit sie angemessen sind
  • Mehrbedarf, zum Beispiel 17 Prozent des Regelsatzes bei einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie nicht schon von der Rente abgehen

Für Menschen im Pflegeheim gilt eine eigene Berechnung. Dort deckt das Heim Unterkunft und Verpflegung nämlich teilweise schon ab.

So rechnet das Sozialamt: ein Beispiel

Betrag
Regelsatz (alleinstehend)563 €
Warmmiete+ 500 €
Bedarf gesamt1.063 €
Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung− 750 €
Grundsicherung im Monat313 €

Das Sozialamt rechnet diesen Betrag im Bescheid genau aus. Selbst rechnen müssen Sie also nicht. Mit den groben Zahlen erkennen Sie aber leichter Fehler im Bescheid.

Rente und Grundsicherung: Wie beide Leistungen zusammenhängen

Die Rente geht immer vor. Die Grundsicherung stockt nur auf, was bis zum Bedarf fehlt. Deshalb müssen Sie zuerst Ihre Rente beantragen. Erst danach zahlt das Sozialamt die Differenz.

Grundsätzlich zählt Ihre Rente voll als Einkommen. Das gilt für die Altersrente ebenso wie für eine Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente. Steigt die Rente, sinkt also meist die Grundsicherung. Es gibt allerdings wichtige Freibeträge:

  • Grundrenten-Freibetrag: Haben Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, etwa durch Arbeit, Kindererziehung oder Pflege, bleibt ein Teil Ihrer gesetzlichen Rente frei. Das sind 100 Euro plus 30 Prozent des Rests, höchstens 281,50 Euro im Monat (2026).
  • Freibetrag für Betriebs- und Riester-Renten: Für freiwillige Altersvorsorge gilt die gleiche Rechnung. Auch hier bleiben 100 Euro plus 30 Prozent des Rests frei, ebenfalls höchstens 281,50 Euro.
  • Hinzuverdienst: Vom Lohn aus einem Nebenjob bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei, höchstens 281,50 Euro.

Beispiel mit Grundrenten-Freibetrag

Nehmen wir das Beispiel von oben: Bedarf 1.063 Euro, Rente 750 Euro. Hat die Person 33 Jahre Grundrentenzeiten, zählt das Sozialamt nicht die volle Rente. Stattdessen bleiben 281,50 Euro frei. Angerechnet werden also nur 468,50 Euro. Die Grundsicherung steigt dadurch von 313 Euro auf 594,50 Euro im Monat.

Unser Tipp: Weisen Sie das Sozialamt aktiv auf Ihre Grundrentenzeiten hin. Die Rentenversicherung meldet sie zwar, ein Blick in den Bescheid lohnt sich aber trotzdem.

Grundsicherung im Alter: Die Voraussetzungen

Anspruch haben Sie nur, wenn alle fünf Punkte zutreffen:

  1. Regelaltersgrenze erreicht: Sie steigt schrittweise auf 67 Jahre. Für den Jahrgang 1960 liegt sie zum Beispiel bei 66 Jahren und 4 Monaten. Sind Sie jünger, aber dauerhaft erwerbsgemindert, kommt die Grundsicherung bei Erwerbsminderung infrage.
  2. Wohnsitz in Deutschland: Ihr Lebensmittelpunkt liegt dauerhaft im Inland. Kurze Reisen schaden nicht, längere Auslandsaufenthalte dagegen schon.
  3. Einkommen unter dem Bedarf: Rente und andere Einkünfte decken Ihren Bedarf nicht ganz.
  4. Vermögen unter dem Schonvermögen: Erspartes über der Freigrenze müssen Sie zuerst aufbrauchen.
  5. Keine vorrangige Leistung: Reicht zum Beispiel Wohngeld aus, geht es der Grundsicherung vor. Das prüft das Sozialamt von sich aus.

Schonvermögen: Was Sie behalten dürfen

Das Schonvermögen liegt bei 10.000 Euro pro erwachsener Person, für Paare also bei 20.000 Euro. Darüber hinaus bleibt Folgendes geschützt:

  • selbst genutztes Haus oder Eigentumswohnung in angemessener Größe
  • angemessenes Auto, wenn Sie es für Ihre Mobilität brauchen
  • angemessene Bestattungsvorsorge, zum Beispiel ein Bestattungsvorsorgevertrag

Sparbücher, Tagesgeld, Wertpapiere, Bausparverträge und Schmuck zählen dagegen als Vermögen, soweit sie über der Grenze liegen.

Unsicher, ob Sie die Grenzen einhalten? Stellen Sie den Antrag trotzdem. Das Sozialamt muss Ihren Anspruch prüfen und einen Bescheid erlassen. Außerdem sichern Sie sich nur so den Antragsmonat als frühesten Leistungsbeginn.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Wer sie beantragen kann

Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung gibt es auch für jüngere Menschen. Sie folgt denselben Regeln wie die Grundsicherung im Alter, also mit gleichem Regelsatz, gleichen Wohnkosten und gleichem Schonvermögen. Anspruch haben Sie, wenn Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
  • voll erwerbsgemindert sind, also weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können,
  • und das dauerhaft, das heißt, eine Besserung ist unwahrscheinlich.

Ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, entscheidet nicht das Sozialamt. Stattdessen bittet es die Deutsche Rentenversicherung um eine Prüfung. Haben Sie bereits eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente, ist dieser Nachweis meist schon erbracht. Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen gelten ebenfalls als dauerhaft voll erwerbsgemindert.

Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung kombinieren

Viele Erwerbsminderungsrenten sind niedrig. Deshalb stockt das Sozialamt sie häufig mit Grundsicherung auf. Die Rente zählt dabei als Einkommen. Haben Sie 33 Jahre Grundrentenzeiten, gilt allerdings auch hier der Freibetrag.

Wichtig: Ist Ihre Erwerbsminderung nur befristet, bekommen Sie keine Grundsicherung bei Erwerbsminderung. In diesem Fall kommt stattdessen Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt infrage. Lassen Sie sich hier am besten beraten.

Wohnkosten in der Grundsicherung: Was nachgewiesen werden muss

Das Sozialamt übernimmt Ihre Kosten für Miete und Heizung, wenn sie angemessen sind. Was angemessen ist, legt jede Stadt oder jeder Landkreis selbst fest. Die Grenzen hängen deshalb vom Wohnort und von der Zahl der Personen im Haushalt ab.

Diese Nachweise brauchen Sie

  • Mieter: Mietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung des Vermieters und das letzte Schreiben zur Mieterhöhung
  • Nebenkosten: letzte Betriebskostenabrechnung
  • Heizung: letzte Heizkostenabrechnung oder Rechnungen für Öl, Gas oder Pellets
  • Eigentümer: Nachweise über Schuldzinsen, Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Nebenkosten. Die Tilgung eines Kredits übernimmt das Amt in der Regel nicht.

Was bei zu hoher Miete passiert

Ist Ihre Wohnung zu teuer, fordert Sie das Sozialamt zunächst auf, die Kosten zu senken. Bis dahin zahlt es in der Regel trotzdem die volle Miete, meist für bis zu sechs Monate. Danach übernimmt es nur noch den angemessenen Betrag. Planen Sie einen Umzug, holen Sie deshalb vorher die Zustimmung des Sozialamts ein. Sonst bleiben Sie womöglich auf einem Teil der Miete sitzen.

Nachzahlungen und Guthaben melden

Bekommen Sie eine Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung, reichen Sie sie sofort ein. Das Sozialamt übernimmt angemessene Nachzahlungen nämlich im Monat der Fälligkeit. Ein Guthaben müssen Sie dagegen ebenfalls melden, denn es mindert Ihre Grundsicherung im Folgemonat.

Grundsicherung oder Wohngeld für Rentner?

Viele Rentner mit wenig Geld fragen sich, welche Leistung besser passt. Beide verfolgen unterschiedliche Ziele. Zusammen bekommen Sie sie allerdings nicht.

KriteriumGrundsicherung im AlterWohngeld
Zwecksichert das ganze ExistenzminimumBezuschusst ausschließlich Wohnkosten
ZuständigkeitSozialamtWohngeldstelle
Einkommenmuss unter dem Bedarf liegendarf höher sein
VermögenSchonvermögen 10.000 € pro Personerst erhebliches Vermögen schadet, ab 60.000 € für die erste Person
Kranken- und PflegeversicherungBeiträge können übernommen werdenkeine Übernahme
Kombination möglich?nein, schließt Wohngeld ausnein, schließt Grundsicherung aus

Viele Rentner mit wenig Geld fragen sich, welche Leistung besser passt. Beide verfolgen unterschiedliche Ziele. Zusammen bekommen Sie sie allerdings nicht.

Mit Grundsicherung gibt es kein Wohngeld, denn die Miete steckt schon im Grundsicherungsbescheid. Umgekehrt lohnt sich Wohngeld für Rentner, deren Einkommen knapp über der Grundsicherungsgrenze liegt. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 sind die Einkommensgrenzen deutlich gestiegen. Dadurch bekommen mehr Rentnerhaushalte Wohngeld.

Ist unklar, welche Leistung passt, lassen Sie beide prüfen. Sozialberatungen von Caritas, AWO, Diakonie oder VdK helfen dabei kostenlos.

Welche Unterlagen für Einkommen, Vermögen und Miete benötigt werden

Persönliches

  • Ausgefüllter Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern zusätzlich der Aufenthaltstitel
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Bei Erwerbsminderung: Bescheid über die Erwerbsminderungsrente oder Nachweis der Werkstatt

Einkommen

  • Aktueller Rentenbescheid und letzte Rentenanpassungsmitteilung
  • Nachweise über Betriebsrente, Riester-Rente oder Witwenrente
  • Nachweise über Mieteinnahmen, Unterhalt oder Lohn aus einem Nebenjob

Vermögen

  • Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate
  • Nachweise über Sparbücher, Tagesgeld, Wertpapiere und Bausparverträge
  • Nachweise über Lebensversicherungen und Bestattungsvorsorge
  • Bei Wohneigentum: Grundbuchauszug
  • Fahrzeugschein, falls Sie ein Auto haben

Miete und Wohnkosten

  • Bei Eigentum: Nachweise über Zinsen, Grundsteuer und Gebäudeversicherung
  • Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
  • Letzte Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung

Grundsicherung im Alter beantragen: Schritt für Schritt

Zuständig ist das Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Planen Sie für die Unterlagen ein paar Tage ein, denn manche Nachweise müssen Sie erst anfordern. Ein vollständiger Antrag spart dagegen Rückfragen und Zeit.

  1. Zuständiges Amt finden. Maßgeblich ist Ihr Hauptwohnsitz. Viele Kommunen bieten den Antrag inzwischen online an. Schauen Sie dafür auf der Website Ihrer Stadt unter „Grundsicherung“. Ohne Internet können Sie den Antrag auch abholen oder telefonisch anfordern.
  2. Unterlagen sammeln. Nutzen Sie dafür die Liste oben. Fehlt noch etwas, stellen Sie den Antrag trotzdem schon und reichen Sie es nach.
  3. Antrag ausfüllen. Beantworten Sie jede Frage vollständig. Ist Ihnen eine Frage unklar, fragen Sie am besten direkt beim Amt nach.
  4. Antrag einreichen und Eingang bestätigen lassen. Geben Sie den Antrag persönlich ab und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Alternativ schicken Sie ihn per Einschreiben. Das Eingangsdatum entscheidet über den Leistungsbeginn. Reichen Sie im März ein, gibt es Geld ab März, aber nicht für Februar.
  5. Rückfragen beantworten. Das Amt fordert eventuell weitere Unterlagen an oder lädt Sie zu einem Gespräch ein. Antworten Sie schnell und schriftlich. Reagieren Sie nicht, kann das Amt den Antrag sonst ablehnen.
  6. Bescheid prüfen. Stimmen Einkommen, Vermögen, Miete und Regelsatz? Gegen einen falschen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Nach der Bewilligung zahlt das Sozialamt die Grundsicherung monatlich. Die Bewilligung gilt meist für zwölf Monate. Stellen Sie danach rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag.

Der einfachste Weg: Antrag direkt hier stellen

Sie möchten sich nicht selbst durch Formulare und Nachweise kämpfen? Dann stellen Sie Ihren Antrag auf Grundsicherung direkt hier bei einfach beantragt. Wir fragen alle Angaben in klarer Sprache ab. Außerdem zeigen wir Ihnen genau, welche Nachweise Sie brauchen. So geht Ihr Antrag schnell raus, und Sie verschenken keinen Monat.

→ Jetzt Grundsicherung im Alter beantragen

Typische Fehler beim Antrag auf Grundsicherung

Fehler 1: unvollständige Unterlagen. Das ist der häufigste Grund für lange Wartezeiten. Fehlt zum Beispiel neben dem Rentenbescheid die Abrechnung der Betriebsrente, fordert das Amt nach. Das kostet oft Wochen. Denn das Sozialamt muss den Antrag zwar bearbeiten, aber fehlende Belege nicht selbst besorgen.

Fehler 2: Vermögen vergessen. Viele geben nur ihr Girokonto an und vergessen Sparbuch, Bausparvertrag oder Wertpapiere. Fällt das später auf, kann das Amt bereits gezahltes Geld zurückfordern. Geben Sie im Zweifel lieber zu viel an als zu wenig. Was geschützt ist, klären Sie dann im Gespräch.

Fehler 3: Änderungen nicht melden. Eine Erbschaft, ein aufgelöstes Sparbuch oder eine höhere Rente müssen Sie sofort melden. Sonst drohen Rückforderungen.

Fehler 4: Widerspruchsfrist verpasst. Gegen einen falschen Bescheid haben Sie einen Monat Zeit. Die Frist beginnt, sobald Ihnen der Bescheid zugeht. Haben Sie die Frist verpasst, ist trotzdem nicht alles verloren. Mit einem Überprüfungsantrag kann das Amt den Bescheid nachträglich korrigieren und in der Regel bis zu ein Jahr rückwirkend nachzahlen.

Der Anspruch besteht, aber nur auf Antrag

Die Grundsicherung im Alter ist ein Rechtsanspruch. Sie bringt Ihnen monatliches Geld und übernimmt bei Bedarf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem gibt es in vielen Städten Vergünstigungen, etwa ein ermäßigtes Ticket für Bus und Bahn. Doch all das gibt es nur, wenn Sie den Antrag stellen.

Kennen Sie Verwandte oder Bekannte mit kleiner Rente, die noch keinen Antrag gestellt haben? Dann machen Sie sie auf diese Seite aufmerksam. Sozialberatungen der Wohlfahrtsverbände helfen außerdem kostenlos beim ersten Gespräch.

Aktuell: Rentenerhöhung 2026 und Regelsatz 2027

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026: Die gesetzlichen Renten sind um 4,24 Prozent gestiegen. Der Rentenwert liegt jetzt bei 42,52 Euro statt 40,79 Euro.

Was das für die Grundsicherung bedeutet: Für Rentner mit Grundsicherung kommt von der Erhöhung oft wenig an. Denn die höhere Rente zählt als Einkommen. Deshalb sinkt die Grundsicherung im gleichen Maß. Gleichzeitig blieb der Regelsatz 2026 bei 563 Euro. Das ist bereits die zweite Nullrunde in Folge.

Das sollten Sie jetzt tun:

  • Rentenanpassungsmitteilung ans Sozialamt schicken. Das Amt passt Ihre Grundsicherung dann an.
  • Grundrenten-Freibetrag prüfen. Haben Sie 33 Jahre Grundrentenzeiten, bleibt ein Teil der Erhöhung bei Ihnen.
  • Wohngeld prüfen lassen. Hebt die Rentenerhöhung Ihr Einkommen knapp über den Bedarf, fällt die Grundsicherung weg. Dann kann sich dafür Wohngeld lohnen.

Regelsatz 2027: Wie hoch der Regelsatz ab Januar 2027 ist, steht noch nicht fest. Die Bundesregierung will die Berechnung ändern. Der Gesetzentwurf liegt derzeit im Bundestag. Außerdem sollen die Regelsätze auf Basis neuer Verbrauchsdaten neu ermittelt werden. Ob es 2027 mehr Geld gibt oder erneut eine Nullrunde, ist offen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Beträge feststehen.

Häufige Fragen zur Grundsicherung im Alter

Das hängt von Ihrer Rente und Ihrer Miete ab. Grundlage ist der Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende. Dazu kommen angemessene Kosten für Miete und Heizung. Davon zieht das Sozialamt Ihr Einkommen ab. Den Rest zahlt es als Grundsicherung.

Liegen alle Unterlagen vor, entscheiden viele Sozialämter innerhalb von vier bis acht Wochen. Fehlende Belege verzögern die Bearbeitung dagegen deutlich. Reichen Sie deshalb möglichst alles auf einmal ein.

In den allermeisten Fällen nicht. Das Sozialamt fordert Geld von Kindern nur zurück, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.

Ja. Ihr Verdienst zählt zwar als Einkommen. Allerdings bleiben 30 Prozent davon frei, höchstens 281,50 Euro im Monat. Ein kleiner Nebenjob lohnt sich also trotzdem.

Ja, wenn sie rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland leben. EU-Bürger mit Daueraufenthaltsrecht haben grundsätzlich Anspruch. Bei anderen Staatsangehörigen hängt es vom Aufenthaltstitel ab. Das prüft das Sozialamt im Einzelfall.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall. Verbindlich entscheidet allein die zuständige Stelle per Bescheid. Stand: Oktober 2026. Weitere Ratgeber zu Anträgen, Fristen und Nachweisen finden Sie bei einfach beantragt.

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